Teilnahmebedingungen

1. Teilnahme am Wettbewerb

  • 1.1 Der Talentwettbewerb „ICON“ („Wettbewerb“) ist eine interaktive Show die von der Firma Made Entertainment, Inh. Collin Stoffel, („Produzent“) hergestellt und online ausgewertet wird. Durch Mitwirkung am Wettbewerb (insbesondere durch Zusendung von Vorstellungs-Videos, spätestens jedoch mit der ersten Casting-Teilnahme) erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Teilnahmebedingungen ausdrücklich einverstanden. Sofern der Teilnehmer noch nicht 18 Jahre alt ist, ist es erforderlich, dass beide gesetzlichen Vertreter diese Teilnahmebedingungen unterschreiben (bei alleinigem Sorgerecht muss der alleinige gesetzliche Vertreter unterschreiben, siehe unten).
  • 1.2 Der Wettbewerb besteht aus dem Online-Casting und einem Music-Battle, das jeweils im Internet und ggf. sonstigen Medien übertragen wird („Produktion“).
  • 1.3 Die Teilnahme am Wettbewerb unterliegt diesen Teilnahmebedingungen, deren Geltung der Teilnehmer mit der Teilnahme am Wettbewerb anerkennt.
  • 1.4 Nur Personen, die in Deutschland/ Schweiz / Österreich leben und arbeiten dürfen und die mindestens 14 Jahre alt sind, dürfen am Wettbewerb teilnehmen. Zur Bestätigung wird der Teilnehmer seinen Personalausweis oder Reisepass und ggf. entsprechende weitere Unterlagen (z.B. Aufenthaltstitel) vorlegen.
  • 1.5 Dem Teilnehmer ist bekannt, dass aufgrund der Corona-Pandemie ggf. weitere, derzeit noch nicht absehbare Vorgaben einzuhalten sind (z.B. Zutrittsbeschränkungen bezogen auf den jeweiligen Impfbzw. Genesenenstatus), die seiner Teilnahme am Wettbewerb entgegenstehen können.

2. Online-Casting

  • 2.1 Die Teilnehmer sind eingeladen, auf eigene Kosten zu einem vom Produzenten vorgeschlagenen Zeitpunkt an einem Online-Casting teilzunehmen, indem sie einen Bewerbungssong über die vom Produzenten auf der icon-music.de Plattform eingerichteten Account „ICON-Tournier“ hochladen.

3. Der ICON Contest

  • 3.1 Die nach Ziffer 2. ausgewählten Teilnehmer werden im Laufe des Music-Battles weitere Songs vortragen, die vom jeweiligen Teilnehmer selbst getextet sein müssen. Die Nutzung fremder Songtexte z. B. durch „Covern“ ist auch dann untersagt, wenn der Text (z. B. durch Interpretation des Teilnehmers) verändert wird. Den Teilnehmern steht es frei, bei ihrem Songvortrag einen vom Produzenten freigegebenen kommerziellen Hintergrund-Beat zu verwenden; die Kosten für die Bereitstellung und Nutzung des Hintergrund-Beats trägt der Künstler.
  • 3.3 Sofern ein Teilnehmer ausgewählt wurde, an den Music-Battles teilzunehmen, sind der Abschluss eines Künstlervertrages Voraussetzung für die weitere Teilnahme. Sollte ein Teilnehmer, aus welchem Grunde auch immer, vor Beginn des Music-Battles diese Verträge nicht vollständig abgeschlossen haben, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Teilnehmer vom Wettbewerb auszuschließen.

4. Rechteübertragung an Bild- und Tonaufnahmen

  • 4.1 Der Teilnehmer ist damit einverstanden und berechtigt den Produzenten hiermit unwiderruflich, die vom Teilnehmer im Rahmen des Online-Castings hochgeladenen Bild- und/oder Tonaufnahmen sowie etwaige vom Produzenten im Rahmen des Wettbewerb selbst angefertigten Bild- und/oder Tonaufnahmen (beide gemeinsam: „Aufnahmen“) für Zwecke der Produktion zu verwenden. Vor diesem Hintergrund räumt der Teilnehmer dem Produzenten unentgeltlich das ausschließliche, inhaltlich, örtlich und zeitlich unbegrenzte Recht ein, die Aufnahmen umfassend ganz oder ausschnittsweise im Verhältnis zum Verbraucher entgeltlich oder unentgeltlich selbst oder durch von Produzenten ermächtigte Dritte zu nutzen. Die Nutzung und Verwertung kann zu jeglichen Zwecken, insbesondere zu kommerziellen und nicht-kommerziellen, öffentlichen und nicht-öffentlichen Zwecken erfolgen, insbesondere zu Zwecken (1) der beliebig häufigen Sendung im Internet, Fernsehen und Hörfunk, unabhängig von der technischen Übermittlungsmethode, der Art des Empfangsgerätes, dem ausstrahlenden Sender, der Gestaltung des Rechtsverhältnisses zwischen Sender und Empfänger (Free-TV, Pay-TV, Pay-per-View, Video-on-Demand, Near-Video-on-Demand, TV to Mobile etc.) und der Rechtsform des Senders (eingeschlossen sind das Recht der öffentlichen Wiedergabe von Funksendungen und das Recht, die Aufnahmen einem begrenzten Empfängerkreis zugänglich zu machen (z.B. in Krankenhäusern, Schulen, Flugzeugen, Zügen, Kraftfahrzeugen, Schiffen, Hotels etc. sowie auf öffentlichen Plätzen, wie z.B. Flughäfen, Bahnhöfen, Straßen, Autokinos);
    (2) der Verfilmung und Vertonung;
    (3) der Zurverfügungstellung zum individuellen Abruf mittels Fernsehers, Computers,
    mobiler Endgeräte o.ä. („on-demand“) auch auf Social-Media-Kanälen; (4) der außerrundfunkmäßigen audiovisuellen Verwertung auf analogen und digitalen Bild-/Ton-/
    Datenträgern; (5) der Vervielfältigung und Verbreitung;
    (6) der Synchronisation;
    (7) der Klammerteilauswertung und Werbung, auch unter Bezugnahme auf Leistungen Dritter,
    die zeitgleich mit der Produktion für Dritte wahrnehmbar gemacht werden (z.B. Splitscreen); (8) des Merchandising (Vermarktung von Waren und Dienstleistungen aller Art);
    (10) der Tonträgerverwertung;
    (11) der Nutzung für Prüf-, Lehr-, und Forschungszwecke sowie der öffentlichen Festival- und Messenutzung;
    (12) der Archivierung und
    (13) der Einspeisung in Datenbanken, insbesondere ins Internet;
    (14) der interaktiven Nutzung (insb. im Internet, auf Social Media Plattformen und auf Webseiten des
    ausstrahlenden Senders) sowie
    (15) der Nutzung im Rahmen sämtlicher technisch noch unbekannter Nutzungsarten.
    Eingeschlossen ist insbesondere das Recht, die jeweils erforderlichen Vervielfältigungsstücke selbst oder durch Dritte herzustellen und zu verbreiten. Diese Rechteeinräumung gilt auch für Presseveröffentlichungen und Promotionmaßnahmen betreffend die Produktion. Die Aufnahmen dürfen bearbeitet und die bearbeiteten Versionen ebenso umfassend genutzt werden wie die ursprünglichen Aufnahmen. 6.2 An den Aufnahmen (z. B. Videos, Fotografien, DVDs, CDs) und an jeglichem anderen Material, das der Teilnehmer im Rahmen des Online-Castings an den Produzenten übermittelt oder übergibt, erwirbt der Produzent Eigentum. Der Produzent ist berechtigt, dieses Material im Umfang von Ziffer 6.1 und der begleitenden Presse-, Promotion- und Merchandisingmaßnahmen zu nutzen, insbesondere im Internet und Fernsehen.

5. Allgemeine Teilnahmebedingungen

  • 5.1 Der Teilnehmer garantiert, dass er aktuell keinen Management-,Musikverlags-, Werbe-, Sponsoring- Künstlerexklusivvertrag oder einen anderen Vertrag über seine musikalischen und/oder darstellerischen Leistungen und/oder Leistungen auf Social Media Kanälen abgeschlossen hat und einen solchen für die Dauer seiner Teilnahme am Wettbewerb auch nicht abschließen wird.
  • 5.2 Der Produzent behält sich das Recht vor, den Ablauf des Wettbewerbes, auch kurzfristig zu ändern. Solche Änderungen können u.a. in Form weiterer Probesingen/Runden im Wettbewerb erfolgen, oder in der Form, dass zusätzliche Aufführungen von dem Teilnehmer verlangt werden, oder dass der vorgesehene Aufzeichnungsplan geändert wird.
  • 5.3 Der Produzent behält sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen unter Angabe von Gründen zu ändern oder den Wettbewerb zu jeder Zeit und ohne Haftung gegenüber dem Teilnehmer zu beenden.
  • 5.4 Der Produzent behält sich das Recht vor, den Teilnehmer zu jeder Zeit vom Wettbewerb auszuschließen. Ein Ausschluss kann insbesondere erfolgen, wenn (1) der Teilnehmer einen Nachweis seiner Identität oder seiner Teilnahmeberechtigung nicht innerhalb angemessener Frist erbringen kann, (2) persönliche Angaben und Informationen (auch zu Verträgen gemäß Ziffer 7.2), die der Teilnehmer gegenüber dem Produzenten macht, nicht der Wahrheit entsprechen, unvollständig oder irreführend sind, oder (3) der Teilnehmer während des Wettbewerbs fremde Songtexte verwendet oder (4) der Teilnehmer gegen Ziffer 7.1 Satz 2 verstößt.
  • 5.5 Der Produzent behält sich weiter das Recht vor, einen Teilnehmer, der aus irgendeinem Grunde nicht oder nicht mehr Wettbewerb teilnehmen kann oder ausgeschlossen wird, auszutauschen. Der Ersatz kann auch durch einen Teilnehmer erfolgen, der vorher aus dem Wettbewerb ausgeschieden ist oder ausgeschlossen wurde.
  • 5.6 Der Produzent ist nicht verpflichtet, abgelehnte Teilnehmer über die ablehnende Entscheidung des Produzenten zu informieren bzw. diese zu begründen. Entscheidungen des Produzenten und der Instagram- Community sind abschließend. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Teilnahme und Mitwirkung am Wettbewerb. Ein Teilnehmer, der (aus welchem Grunde auch immer) an der Teilnahme am Wettbewerb gehindert ist, hat keinen Anspruch darauf, seine Darbietung nachzuholen. Dem Teilnehmer stehen keine Ansprüche zu, sollte er den Wettbewerb vor Beendigung (aus welchem Grund auch immer) verlassen oder ausgeschlossen werden. Gleiches gilt auch für den Fall, dass der Wettbewerb vor dem vorgesehenen Ende abgebrochen wird.
  • 5.7 Der Teilnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass seiner Darbietung aufgezeichnet und/oder veröffentlicht wird.
  • 5.8 Für den Fall einer Meinungsverschiedenheit über den Ablauf des Wettbewerbes, eines Teils des Wettbewerbes oder über diese Teilnahmebedingungen ist die Entscheidung des Produzenten abschließend und bindend.
  • 5.9 Die Auswahl des Beats und des Songtextes erfolgt ausschließlich durch den Teilnehmer. In jeder Phase des Wettbewerbes behält sich der Produzent das Recht vor, die Auswahl eines Songtextes durch den Teilnehmer abzulehnen.
  • 5.10 Die „Datenschutzrechtlichen Informationen gem. Art. 13 DSGVO“ wurden dem Teilnehmer übermittelt, darin sind nähere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Teilnehmers enthalten.
  • 5.11 Diese Teilnahmebedingungen gelten ergänzend zu der Teilnahmevereinbarung, die vom Teilnehmer unterschrieben wird, wenn sich der Teilnehmer für das Music-Battle qualifiziert hat. Für den Fall des Widerspruches zwischen der Teilnahmevereinbarung und dieser Teilnahmebedingungen hat die Teilnahmevereinbarung Vorrang.
  • Die Teilnahme am ICON Contest setzt die Zahlung der Teilnahmegebühr in Höhe von 50€ zzgl. MwSt voraus. Diese ist vor der Anmeldung zu entrichten.
  • Die Teilnahme am ICON Contest ist personenbezogen und nicht übertragbar.
  • Bei erfolgreicher Anmeldung wird die Teilnahmegebühr nicht mehr zurückerstattet, auch wenn die Anmeldung im Nachhinein storniert wird.
  • Der ICON Contest wird nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt, aber der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Contest entstehen.
  • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den ICON 5 Contest jederzeit und ohne Vorankündigung abzusagen oder zu ändern. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren zurückerstattet.

  • Durch die Teilnahme am ICON Contest akzeptieren die Teilnehmer diese Nutzungsbedingungen.
  • Die Teilnehmer des ICON Contests erklären sich damit einverstanden, dass ihre Einreichungen für Zwecke des Contests verwendet werden dürfen, z.B. für die Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters.